Welche Rolle spielen Alkohol und Drogen bei Zustimmung und Erinnerung?
Alkohol kann die Wahrnehmung, Entscheidungen und Erinnerungen beeinflussen. Er ändert aber nichts an der Verantwortung: Wer die Grenze überschreitet, trägt sie.
Zahlen und Fakten
Alle dargestellten Werte stammen aus den unten aufgeführten Quellen.
K.-o.-Mittel: Verdachtsfälle in der Bevölkerung
Anteil der Befragten, die vermuten, dass ihnen K.-o.-Mittel verabreicht wurden
- Frauen
- Männer
Im Laufe des Lebens
In den letzten 5 Jahren
Es handelt sich um Verdachtsangaben der Befragten, nicht um toxikologisch bestätigte Nachweise. Über alle Befragten: 5,2 % (Lebenszeit) bzw. 1,3 % (5 Jahre).
Alkohol verändert Fähigkeiten – nicht die Verantwortung
Alkohol beeinflusst das Gehirn bereits, bevor eine Person offensichtlich stark betrunken wirkt. Mit zunehmender Alkoholisierung können unter anderem Aufmerksamkeit, Urteilsvermögen, Impulskontrolle und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt sein.[1]
Wie stark diese Beeinträchtigung ist, lässt sich von außen nicht zuverlässig ablesen. Alkoholkonsum bedeutet deshalb weder automatisch, dass jemand nicht mehr entscheiden konnte, noch lässt sich aus äußerlich koordiniertem Verhalten schließen, dass eine Person uneingeschränkt entscheidungsfähig war.
Gerade im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ist deshalb wichtig: Alkoholkonsum rechtfertigt kein übergriffiges Verhalten. Die Verantwortung für das eigene Verhalten bleibt bei der handelnden Person – unabhängig davon, ob die betroffene Person Alkohol getrunken hat.
Alkohol verändert die Wahrnehmung – nicht, wer die Verantwortung trägt.
Was bedeutet das für Zustimmung?
Entscheidend ist, ob eine Person in der konkreten Situation einen eigenen Willen bilden und äußern konnte. Das deutsche Strafrecht berücksichtigt Situationen, in denen diese Fähigkeit fehlt oder erheblich eingeschränkt ist: § 177 StGB erfasst unter anderem Fälle, in denen ausgenutzt wird, dass eine Person keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann oder darin aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands erheblich eingeschränkt ist.[2]
Wichtig ist dabei die Differenzierung: Alkoholkonsum allein bedeutet weder Zustimmung noch automatisch fehlende Zustimmungsfähigkeit. Entscheidend ist die konkrete Situation und das Ausmaß der Beeinträchtigung.
Alkohol ist keine Zustimmung. Und Alkoholkonsum verschiebt die Verantwortung für einen Übergriff nicht auf die betroffene Person.
Warum Erinnerungen fehlen können
Bei hoher Alkoholisierung kann es zu einem Blackout kommen. Dabei wird eine Erinnerung nicht einfach später gelöscht. Stattdessen verhindert der Alkohol, dass neue Erlebnisse richtig als Erinnerung gespeichert werden.[1]
Es gibt zwei unterschiedliche Formen von Blackouts:
- Fragmentarischer Blackout
- Einige Erinnerungen sind noch vorhanden, dazwischen gibt es Lücken. Diese Form kommt häufiger vor.
- En-bloc-Blackout
- Für einen längeren Zeitraum wurden kaum oder keine stabilen Erinnerungen gespeichert. An diesen Zeitraum kann man sich später meist nicht erinnern.
Wie kann jemand handeln und sich trotzdem nicht erinnern?
Ein Blackout bedeutet nicht, dass eine Person bewusstlos ist. Sie kann weiterhin wach sein, sprechen, sich bewegen und mit anderen Menschen interagieren. Trotzdem kann die Speicherung neuer Erinnerungen stark gestört werden.
Deshalb kann eine Person später nicht oder nur teilweise wissen, was während dieser Zeit passiert ist – auch wenn sie für andere Menschen ansprechbar und handlungsfähig wirkte.[1]
Eine Erinnerungslücke bedeutet nicht automatisch, dass nichts passiert ist. Sie beweist aber auch nicht, dass etwas passiert ist.
Und was ist mit K.-o.-Tropfen und anderen Substanzen?
Nicht nur Alkohol kann dazu führen, dass Menschen weniger handlungsfähig sind oder sich später nicht mehr erinnern können. Auch andere Substanzen können solche Wirkungen haben.
Dabei gibt es nicht die eine typische K.-o.-Substanz. Verschiedene Substanzen können eine Rolle spielen. Untersuchungen zeigen außerdem, dass Alkohol besonders häufig vorkommt – teilweise zusammen mit anderen Substanzen.[3]
Alkohol und andere K.-o.-Mittel können beide müde machen und Gedächtnislücken verursachen. Deshalb lässt sich im Nachhinein oft nicht sicher sagen, wodurch eine solche Wirkung entstanden ist. Außerdem können manche Substanzen nur kurze Zeit im Blut oder Urin nachgewiesen werden.[1]
Alkohol erklärt keinen Übergriff
Alkohol kann eine Situation beeinflussen – er erklärt oder entschuldigt aber keinen Übergriff.
Eine Übersichtsarbeit mit 53 Studien zu alkohol- und drogenassoziierter sexualisierter Gewalt zeigt, dass die Zusammenhänge komplex sind. Alkohol wird von übergriffigen Personen teilweise gezielt eingesetzt. Teilweise nutzen sie auch aus, dass eine Person bereits Alkohol getrunken hat. Häufig kennen sich die beteiligten Personen bereits.[3]
Besonders wichtig: Wenn Betroffene freiwillig Alkohol getrunken haben, wird ihnen die Verantwortung für den Übergriff häufiger selbst zugeschrieben. Der Alkoholkonsum der betroffenen Person macht einen Übergriff jedoch nicht weniger zu einem Übergriff.[3]
Alkohol kann Wahrnehmung, Entscheidung und Erinnerung beeinflussen und dadurch Verletzlichkeit erhöhen. Die Verantwortung für eine Grenzüberschreitung liegt trotzdem bei der Person, die diese Grenze überschreitet.
Was du daraus mitnehmen kannst
Alkohol kann Erinnerung und Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Er macht eine Grenzüberschreitung aber nicht zur Verantwortung der betroffenen Person.
Quellen & weiterführende Literatur
- [1] National Institute on Alcohol Abuse and Alcoholism (NIAAA): Interrupted Memories – Alcohol-Induced Blackouts. Ergänzend: LeSuBiA I, Themenheft I (BKA 2026), Kapitel 4.5 zu K.-o.-Mitteln. Zur Quelle
- [2] § 177 Strafgesetzbuch (StGB) – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung. Zur Quelle
- [3] Ison, J. et al. (2025): A Scoping Review of Global Literature on Alcohol and Other Drug-Facilitated Sexual Violence. Trauma, Violence & Abuse (53 eingeschlossene Studien). Zur Quelle
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